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Förderungen

Beratung, bei der das Land mitzahlt.

Für Digitalisierungs- und KI-Projekte gibt es in Österreich mehr Geld, als die meisten Unternehmen abholen. Nicht weil die Programme unbekannt wären, sondern weil Reihenfolge und Zeitpunkt stimmen müssen.

Hier steht, welches Programm zu welchem Vorhaben passt, was es abdeckt, was es ausschließt und ob gerade überhaupt Budget da ist.

Der Antrag muss vor Beratungsbeginn stehen.

Das ist die eine Regel, an der die meisten scheitern. Wird zuerst gearbeitet und danach eingereicht, ist das Geld weg, rückwirkend geht nichts. Praktisch heißt das: bevor wir loslegen, meldest du das Beratungsprojekt an, und ich liefere dir dafür Umfang, Stundenzahl und meine Daten.

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Niederösterreich

Für Unternehmen mit Standort in Niederösterreich.

KI-Projekt-Förderung

Anträge möglich

Technologie- und InnovationsPartner (Land NÖ und WKNÖ)

bis zu € 9.900

€ 55 pro Stunde, 3 Blöcke à 60 Stunden

Drei Blöcke à 60 Stunden für Grobkonzept, Proof of Concept und den ersten KI-Use-Case im Unternehmen.

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Standort in Niederösterreich, jede Größenordnung
  • Anmeldung vor Beratungsbeginn
  • Bezug auf einen vereinbarten Stundensatz von € 90. Liegt der Satz darunter, sinkt die Förderung anteilig
  • De-minimis-Beihilfe, bisherige Förderungen der letzten drei Jahre sind offenzulegen

Nicht gefördert

  • Reine Umsetzungsschritte wie Agenturleistungen oder Werbekampagnen
  • Langfristige Begleitung
  • Rein steuerliche oder rechtliche Fragen

TIP Beratungsförderung

Anträge möglich

Technologie- und InnovationsPartner (Land NÖ und WKNÖ)

bis zu € 3.300

€ 55 pro Stunde, 60 Stunden

Beratung zu Innovationsprojekten, Digitalisierung und Industrie 4.0. Für F&E-Projekte sind es 80 Stunden und bis zu € 4.400.

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Standort in Niederösterreich
  • Anmeldung vor Beratungsbeginn
  • Themen: Strategie, Prozess- und Technologieentwicklung, Digitalisierung, Schutzrechte, Innovationsfinanzierung

Nicht gefördert

  • Umsetzungsschritte und Agenturleistungen
  • Gutachterliche Tätigkeiten
  • Langfristige Begleitung

digi4Wirtschaft

Budget erschöpft

Land NÖ und Wirtschaftskammer NÖ

Warteliste aktiv. Das Impulsprogramm wurde bereits mehrfach neu aufgelegt, zuletzt mit Schwerpunkt Datenoptimierung und KI.

bis zu € 25.000

Das einzige NÖ-Programm, das nicht nur Beratung, sondern auch die Investition selbst bezuschusst.

  • digi KickstartKostenloser dreiteiliger Workshop
  • digi Assistentmax. € 55 pro Beratungsstunde
  • digi Investition DATA50 % Zuschuss bei Investitionen von € 5.000 bis € 50.000

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Standort in Niederösterreich
  • Schwerpunkt der letzten Auflage: Datenoptimierung und künstliche Intelligenz
  • Die Bausteine sind unabhängig voneinander beantragbar

Wien

Für Wiener Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr aktiv sind.

Förderung Digitalisierung

Anträge möglich

Wirtschaftsagentur Wien

Feste Einreichstichtage, zuletzt 30. September und 31. Dezember 2026.

bis zu € 50.000

Fördert das ganze Vorhaben statt nur die Beratung: Entwicklung digitaler Lösungen, Software, Lizenzen, Schulung und externe Beratung in einem Projekt.

Voraussetzungen

  • Klein- oder Mittelunternehmen, zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens einem Jahr in Wien tätig
  • Mindestprojektgröße € 10.000
  • Alle Branchen
  • Feste Einreichstichtage, der Antrag ist planbar, aber nicht jederzeit möglich

Nicht gefördert

  • Website-Erstellung oder -Erneuerung als Einzelmaßnahme
  • Webshops als Einzelmaßnahme

Österreichweit

Unabhängig vom Bundesland, für KMU mit WKO-Mitgliedschaft.

Digital-Marketing-Scheck

Anträge möglich

go-international, WKO und Wirtschaftsministerium

Laufzeit bis 31. März 2027, bis zu drei Anträge pro Jahr.

bis zu € 7.500

Für Unternehmen, die in einen neuen Auslandsmarkt wollen: der digitale Auftritt im Zielland wird zur Hälfte mitfinanziert.

Voraussetzungen

  • KMU mit aktiver WKO-Mitgliedschaft, eigene Produkte oder Leistungen, Wertschöpfung in Österreich
  • Neu im Zielmarkt: bisher höchstens € 1.000 in Online-Marketing im Zielland investiert
  • Bis zu drei Anträge à € 7.500, Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus inklusive

Nicht gefördert

  • Website, Landingpage, Onlineshop und SEO sind nicht förderbar
  • Gefördert werden ausschließlich bezahlte Anzeigen und begleitende Maßnahmen dazu

KMU.DIGITAL

Budget erschöpft

Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer Österreich

Das Budget wird nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben und war 2026 zur Jahresmitte aufgebraucht. Neue Mittel sind bisher jeweils zum Jahreswechsel zugeflossen.

bis zu € 6.000

Das einzige Programm, das die Erstellung einer Website, eines Webshops und SEO ausdrücklich als förderbare Kosten führt.

  • Status- und Potenzialanalyse80 % der Beratungskosten
  • Strategieberatung50 % der Beratungskosten
  • Umsetzung30 % bei Projektkosten von € 2.000 bis € 30.000

Voraussetzungen

  • KMU mit Sitz in Österreich und aufrechter WKO-Mitgliedschaft
  • Für die Umsetzungsförderung ist eine vorher geförderte Beratung zwingend
  • Förderbar sind unter anderem Website, Webshop, SEO, Schnittstellen zur Warenwirtschaft, Zahlungslösungen und die barrierefreie Umstellung nach dem Barrierefreiheitsgesetz
  • Bei Kombination mehrerer Beratungsthemen sind bis zu € 3.000 möglich

Nicht gefördert

  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich ein digitales Geschäftsmodell ist, etwa Software- oder Plattformanbieter

Für diesen Bereich ist gerade kein Programm gelistet. Frag trotzdem nach, die Landschaft ändert sich mehrmals im Jahr.

Timing

Die meisten Töpfe sind im Sommer leer.

Förderbudgets werden nach dem Prinzip First Come, First Served vergeben. Ein Programm ist nicht deshalb geschlossen, weil es abgeschafft wurde, sondern weil das Geld für dieses Jahr weg ist. Neue Mittel fließen bisher jeweils zum Jahreswechsel zu.

Praktisch heißt das:Wer im Herbst plant und im Jänner einreicht, bekommt eher etwas als wer im Mai anfängt zu suchen.Das Konzept darf fertig sein, bevor der Topf aufgeht, der Antrag muss nur vor dem Beratungsbeginn stehen.

Wo eine Warteliste existiert, lohnt sie sich. Nachrückungen sind die Regel, weil bewilligte Projekte auch wieder zurückgezogen werden.

Der Haken, den kaum jemand kennt

Beratung und Umsetzung kommen aus verschiedenen Töpfen.

TIP fördert das Denken, nicht das Bauen. Die Richtlinie schließt reine Umsetzungsschritte ausdrücklich aus. Wer also hofft, die neue Website über TIP zu finanzieren, wird enttäuscht.

Genau dafür gibt es KMU.DIGITAL: das einzige Programm, das Website, Webshop und SEO ausdrücklich als förderbare Kosten führt. Die Umsetzungsförderung setzt aber zwingend voraus, dass vorher eine geförderte Beratung stattgefunden hat.

Die sinnvolle Reihenfolge ist deshalb fast immer dieselbe: erst das Konzept fördern lassen, dann die Umsetzung. Wer gleich baut, verliert beide Töpfe.

Dass dieses Programm gerade kein Budget hat, ändert an der Reihenfolge nichts. Es verschiebt nur den Zeitpunkt, zu dem der Antrag sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur Förderung

Bekomme ich das Geld oder der Berater?

Du. Die Förderung wird dem Unternehmen ausbezahlt, nicht dem Beratungsunternehmen. Du bezahlst die Honorarnote zunächst voll und reichst danach Beratungsbericht, Stundenaufstellung, Honorarnote und Zahlungsnachweis ein.

Was ist, wenn ich in Wien sitze?

Dann kommt TIP nicht in Frage, das ist ein Programm des Landes Niederösterreich. Für Wiener Unternehmen ist die Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur Wien meist der größere Hebel, weil sie neben der Beratung auch Software, Hardware und Schulungen abdeckt. KMU.DIGITAL gilt österreichweit.

Zählt eine neue Website als förderbare Digitalisierung?

Als Einzelleistung fast nie. TIP schließt Agenturleistungen aus, die Wiener Förderung nennt Website-Erstellung und Webshops als Einzelmaßnahme ausdrücklich als nicht förderbar, und der Digital-Marketing-Scheck fördert nur bezahlte Anzeigen. Das einzige Programm, das Website, Webshop und SEO ausdrücklich als förderbare Kosten führt, ist die Umsetzungsförderung von KMU.DIGITAL.

Wie bekomme ich einen Webauftritt trotzdem gefördert?

Indem er nicht als Website beantragt wird, sondern als das, was er tatsächlich ist: ein Digitalisierungsvorhaben. Sobald Prozesse, Schnittstellen, eine Terminstrecke, eine CRM-Anbindung oder die barrierefreie Umstellung nach dem Barrierefreiheitsgesetz dazugehören, ändert sich die Beurteilung. Die Wiener Förderung etwa fördert die Entwicklung digitaler Lösungen ab einem Projektvolumen von € 10.000, nur eben nicht die Website für sich allein.

Warum steht bei manchen Programmen, das Budget sei erschöpft?

Weil es stimmt. Fördermittel werden nach dem Prinzip First Come, First Served vergeben, und mehrere Töpfe waren 2026 schon zur Jahresmitte leer. Die Programme selbst laufen weiter, neue Mittel sind bisher jeweils zum Jahreswechsel zugeflossen. Deshalb stehen sie hier trotzdem: wer weiß, wann wieder etwas kommt, plant sein Projekt danach.

Wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor Beratungsbeginn, ausnahmslos. Das ist der häufigste Grund, warum Förderung verfällt: Es wird zuerst gearbeitet und dann eingereicht, und dann gibt es nichts mehr.

Was bedeutet De-minimis?

Eine EU-Obergrenze für Kleinbeihilfen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren erhalten darf. Bei der Antragstellung musst du alle De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre offenlegen. Wer bisher nichts bezogen hat, muss sich darüber keine Gedanken machen.

Wie lange dauert das?

Die Anmeldung selbst ist eine Sache von Tagen. Den Zeitrahmen bestimmt eher, wie schnell das Beratungsprojekt definiert ist. Bei der Wiener Förderung gibt es feste Einreichstichtage, die man einplanen muss.

Stand der Angaben:. Förderprogramme, Sätze und Stichtage ändern sich. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden Richtlinien der Fördergeber, verlinkt bei jedem Programm. Ich prüfe den aktuellen Stand im Erstgespräch mit dir.

Welche Förderung für dich in Frage kommt?

Im Erstgespräch schauen wir uns dein Vorhaben an und klären, welches Programm passt und in welcher Reihenfolge du vorgehen solltest. Unverbindlich.